Auskünfte zur Erstellung des Mietspiegels erhalten Sie von der:
Stadtverwaltung Trier
Amt für Stadtentwicklung und Statistik Postfach 3470 54224 Trier
Anm.: Die Stadt Trier ist nicht berechtigt, Beratungen oder Rechtsauskünfte zu Fragen des Mietrechts zu erteilen.
Beratung und Auskunft zu Fragen des Mietrechts o.ä. erteilen die Interessenverbände von Mietern und Vermietern:
Mieterverein für den Regierungsbezirk Trier e.V.
Walramsneustraße 8 54290 Trier
Haus- und Grundbesitzer-Verband für Trier und Umgegend e.V.
Viehmarktplatz 14 54290 Trier
Anm.: Rechtsberatung nur für Mitglieder
Der Mietspiegel der Stadt Trier kann gegen eine Schutzgebühr von 6,00 € (zuzüglich 2,00 € für Versandkosten bei Zusendung per Post) bei der Stadtverwaltung Trier - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - angefordert werden. Der Mietspiegel kann aber auch beim Bürgeramt der Stadt Trier gegen Zahlung der Schutzgebühr abgeholt werden.