Die Basis-Nettomiete gibt das mittlere Nettomietniveau für entsprechend definierte Standardwohnungen unterschiedlicher Größe und unterschiedlichen Baualters in Euro/m² pro Monat an. Als Standardwohnung definiert ist Wohnraum
in einem Mehrfamilienhaus mit mindestens 3 Wohnungen pro Haupteingang (jedoch kein Zweifamilienhaus oder Hochhaus mit mehr als 5 Volletagen),
mit Zentralheizung bzw. zentraler Etagenheizung und zentraler Warmwasserversorgung ausgestattet,
mit durchschnittlicher Sanitär- und Wohnungsausstattung,
nicht modernisiert (d.h. unveränderter Zustand wie bei Baufertigstellung),
ohne besondere Gemeinschaftsanlagen,
in normaler kleinräumiger Wohnlage,
in 5 bis 6 km Wegentfernung zum Stadtzentrum (Hauptmarkt).
Bei der Berechnung der Wohnfläche sind folgende Grundsätze zu beachten: Dachgeschossflächen mit einer lichten Höhe von mind. 1 Meter und weniger als 2 Metern werden zur Hälfte berücksichtigt; nicht berücksichtigt werden Flächen mit einer lichten Höhe von weniger als 1 Meter. Die Flächen von Balkonen, Loggien, Terrasse etc. werden nach § 2 Abs. 2 Zi. 2 Wohnflächenverordnung in der Regel mit einem Viertel und bei hohem Nutzwert maximal bis zur Hälfte als Wohnfläche berücksichtigt.
Grundsätzlich ist eine Wohnung in die Baualtersklasse einzuordnen, in der das Gebäude fertig erstellt bzw. die Wohnung bezugsfertig wurde. Wenn durch An- oder Ausbau nachträglich neuer Wohnraum geschaffen wurde (z.B. Ausbau einer Dachgeschosswohnung), ist für diesen Wohnraum die Baualtersklasse zu verwenden, in der die Baumaßnahme erfolgte. Bauliche Modernisierungsmaßnahmen, die den Wohnraum eventuell in einen neueren Alterszustand versetzen, bleiben in Tabelle 1 unberücksichtigt und werden über Zuschläge in Tabelle 2 erfasst.
Die mittlere monatliche Nettomiete aller Wohnungen - unabhängig von Wohnfläche, Baujahr und sonstigen Wohnwertmerkmalen - liegt in der Stadt Trier bei 5,62 Euro/m2.